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   VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619   

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VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619 (https://dejure.org/2023,21677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619 (https://dejure.org/2023,21677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2023 - 1 ZB 22.2619 (https://dejure.org/2023,21677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 23 Abs. 5 S. 2
    Erfolglose Nachbarklage gegen Wohnanlage für Betreutes Wohnen - Anordnung von Stellplätzen

  • rewis.io

    Nachbarklage, Anordnung von Stellplätzen teilweise außerhalb des Bauraums, Keine nachbarschützende Festsetzung im Bebauungsplan, Keine Beeinträchtigung der Erschließungssituation in nachbarrechtsrelevanter Weise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellplätze sind keine Nebenanlagen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 7 A 1942/08

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Zudem fehlt es an einem Anhaltspunkt dafür, dass nicht einmal die Möglichkeit eröffnet sein sollte, Stellplätze in diesen Bereichen im Einzelfall zuzulassen (vgl. OVG NW, U.v. 3.5.2010 - 7 A 1942/08 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451

    Beseitigungsanordnung für einen Carport

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Eine anderweitige Festsetzung im Sinn des § 23 Abs. 5 BauNVO setzt nicht in jedem Fall eine ausdrückliche textliche Festsetzung voraus, sondern kann auch durch zeichnerische Festsetzungen erfolgen, wenn sich dadurch hinreichend bestimmt der Ausschluss oder die Beschränkung von in den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 5 Satz 1 und 2 BauNVO fallenden baulichen Anlagen ergibt (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2023 - 1 N 21.1762 - juris Rn. 26; B.v. 1.4.2016 - 15 CS 15.2451 - juris Rn. 17; U.v. 15.2.1999 - 2 B 95.1500 - BayVBl 2000, 113).
  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 1 N 21.1762

    Festsetzung einer grenznahen Fläche für Garagen und Nebenanlagen bei einem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Eine anderweitige Festsetzung im Sinn des § 23 Abs. 5 BauNVO setzt nicht in jedem Fall eine ausdrückliche textliche Festsetzung voraus, sondern kann auch durch zeichnerische Festsetzungen erfolgen, wenn sich dadurch hinreichend bestimmt der Ausschluss oder die Beschränkung von in den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 5 Satz 1 und 2 BauNVO fallenden baulichen Anlagen ergibt (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2023 - 1 N 21.1762 - juris Rn. 26; B.v. 1.4.2016 - 15 CS 15.2451 - juris Rn. 17; U.v. 15.2.1999 - 2 B 95.1500 - BayVBl 2000, 113).
  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801

    Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlender städtebaulicher

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Allein der Umstand, dass sich eine Fläche auf Grund der Lage innerhalb des Gemeindegebiets für eine Bebauung anbietet, rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2022 - 1 N 19.801 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.02.1999 - 2 B 95.1500
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Eine anderweitige Festsetzung im Sinn des § 23 Abs. 5 BauNVO setzt nicht in jedem Fall eine ausdrückliche textliche Festsetzung voraus, sondern kann auch durch zeichnerische Festsetzungen erfolgen, wenn sich dadurch hinreichend bestimmt der Ausschluss oder die Beschränkung von in den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 5 Satz 1 und 2 BauNVO fallenden baulichen Anlagen ergibt (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2023 - 1 N 21.1762 - juris Rn. 26; B.v. 1.4.2016 - 15 CS 15.2451 - juris Rn. 17; U.v. 15.2.1999 - 2 B 95.1500 - BayVBl 2000, 113).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11

    Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Dies ergibt sich aus der Bestimmung des § 12 BauNVO, der die Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen gesondert regelt (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 4 C 15.11 - BauR 2013, 1236).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3; B.v. 21.4.1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 1 CS 22.437 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837

    Nachbarrechtstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
    Soweit die Klägerin zum Beleg eines Drittschutzes auf das Bepflanzungsgebot im Grünordnungsplan verweist, legt sie weder substantiiert dar noch ergibt sich aus der Begründung des Grünordnungsplans, dass die im Bereich der Stellplätze vorgesehenen einzelnen Bäume und die damit bezweckte Durchgrünung des Baugebiets gerade zum Schutz ihrer angrenzenden Grundstücke erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - BayVBl 2012, 727).
  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Mehrfamilienhaus - Befreiung von nicht

  • BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89

    Nachbarschutz und Vermittlung von Abwehrrechten durch die "Sicherung der

  • VGH Bayern, 10.12.2003 - 20 ZB 03.2970
  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 1 CS 22.437

    Drittanfechtung einer Baugnehmigung

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